Frau Nürnberger stellt die Sachlage da.

 

Herr Stadtrat Grand appelliert, den Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die Vorlagefrist nur auf zwei Jahre zu verlängern.

 

Die Herrn Stadträte Mayer und Pohl sprechen sich für ihre Fraktionen für eine Vorlagefrist von sieben Jahren, genauso wie Herr Herrmann, aus. Herr Stadtrat Horlamus erklärt, dass die Fraktion der SPD unterschiedlicher Meinung sei, die Mehrheit aber dem Beschlussvorschlag aus dem Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses folgt.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.   Die in § 12 Abs. 1 EWS festgelegten 20 Jahre für wiederkehrende Prüfungen werden auf 30 Jahre erhöht.

 

 

Abstimmung:                                                                               Ja: 18  Nein: 9

 

 

2.   Die in § 23 definierte Vorlagefrist (Auslauffrist) wird aufgrund der massiven Auslastung der Firmen um sieben Jahre auf den 31.12.2025 verlängert.

 

 

Abstimmung:                                                                                Ja: 18  Nein: 9

 

3.    Der in § 23 EWS definierte Beginn der neuen Prüfungslaufzeit, für alle Anlagen die im Zeitraum zwischen 03.11.2008 und 31.12.2020 einen entsprechenden Nachweis vorgelegt haben, wird ebenfalls um sieben Jahre auf den 01.01.2026 verlängert und beginnt ab diesem Zeitpunkt zu laufen.

 

Abstimmung:                                                                               Ja: 18  Nein: 9

 

Die entsprechende Satzungsänderung ist beigefügt.