Herr Ortssprecher Hofmann äußert Bedenken der Tauchersreuther Bürger gegen die Bebauung auf der Flnr. 396 und 397 Gemarkung Tauchersreuth.

 

Frau Nürnberger erläutert, dass im Oktober 2017 die Verwaltung einen Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung vorgelegt hat, welche öffentlich ausgelegt wurde. Daraufhin wurden mehrere Anregungen vorgebracht und die Beschlussvorschläge vorbereitet. Da nun die fachliche Stellungnahme dazu vorliegt, wird jetzt wieder öffentlich ausgelegt. In diesem Auslegungszeitraum können wieder Anregungen eingebracht werden. Der Stadtrat hat danach abschließend zuentscheiden, ob der Flächennutzungsplan tatsächlich geändert werden soll. 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 17.04.2018 mit integriertem Landschaftsplan wird mit den beschlossenen Änderungen gebilligt. Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Grosser-Seeger & Partner sind Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt.

Im weiteren Verfahrensablauf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.