Herr Hammerlindl weist nochmals eindringlich auf die Wichtigkeit und die Vorteile der Dichtheitsprüfung der privaten Entwässerungsanlagen für die Eigentümer hin. Er appelliert an das Gremium, dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss zuzustimmen.

 

Es kommt zu zahlreichen Wortmeldungen.

 

Herr Stadtrat Mayer kann die Argumentation der Verwaltung nachvollziehen. Jedoch ist er der Meinung, man solle die Bürger nicht mit so straffen Vorschriften unter Druck setzen. Er stellt deshalb einen Geschäftsordnungsantrag den Beschluss wie folgt zu ändern:

 

Zu Punkt 1: Die in § 12 Abs. 1 EWS festgelegten 20 Jahre für wiederkehrende Prüfungen auf 30 Jahre zu erhöhen.

 

Zu Punkt 2: Die in § 23 definierte Vorlagefrist (Auslauffrist) bis zum Jahr 2025 zu erhöhen.

 

Zu Punkt 3: Der in § 23 EWS definierte Beginn der neuen Prüfungslaufzeit ebenfalls bis zum Jahr 2025 zu erhöhen.

 

Frau Nürnberger weist nochmals auf die Vorteile für die Grundstückseigentümer hin, die teilweise weder Entwässerungspläne, noch ihren Kanal bis dato jemals untersucht haben lassen. Beim Kanalnetz handelt es sich um ein gemeinsames System, welches zum einen Teil in einer Solidargemeinschaft über Gebühren betrieben wird. Dieses Netz ist aber auch mit einem privaten Netz verbunden, bei dem die Verwaltung keine Möglichkeiten habe einzugreifen, durch das aber viel Fremdwasser in das öffentliche Netz eindringt. Viele Bürger haben positiv auf das Schreiben reagiert. Deshalb sind die Firmen im Moment ausgelastet, daher der Vorschlag mit einer Verlängerung um 2 Jahre. Sie bittet den Vorschlag anzunehmen, evtl. mit dem Kompromiss die 20 Jahre auf 30 Jahre zu verlängern.

 

Sie weist weiter daraufhin, dass die Verwaltung nach Beschlussfassung die Bürger bis ca. Mitte Mai anhand eines Schreibens über die Fristverlängerung informieren wird.

 

Herr Stadtrat Kern stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung im Interesse der Bürger zu. Wenn die Frist bis 2025 verlängert werden würde, würden die Bürger nichts unternehmen.

 

Herr Stadtrat Hermann schließt sich der Meinung von Herrn Stadtrat Mayer an. Er findet auch, dass man die Bürger nicht ausreichend informiert habe.

 

Herr Hammerlindl und Vorsitzender entgegnen, dass auf sämtlichen Bürgerversammlungen in einer Pressemitteilung vom 28.07.2017 und in der Februar Ausgabe des Mitteilungsblattes darüber berichtet wurde. 

 

Herr Stadtrat Pohl weist daraufhin, dass in dem Schreiben genau festgelegt werden sollte, was geprüft werden muss.

 

Herr Hammerlindl sagt zu, den Vorschlag mitaufzunehmen.

 

Frau Nürnberger schlägt noch vor, die FAQ´s die sich auch auf der Internetseite befinden, mit beizulegen.

 

Herr Stadtrat Keller findet den Vorschlag sehr gut. Er möchte wissen, ob sich die Kosten der Dichtheitsprüfung auf die Mieter umgelegt werden können.

 

Vorsitzender antwortet, dass dies durch die Verwaltung geprüft wird.

 

Frau Stadträtin Vogel weist daraufhin, dass die EWS doch so vom Gremium einstimmig beschlossen worden sei. Sie fände es den Bürgern gegenüber unfair, die bereits jetzt schon tätig geworden sind. Der Zeitraum bis 2020 sei angemessen und die Verwaltung sollte jetzt konsequent bleiben.

 

Frau Stadträtin Koch-Schächtele und Herr Stadtrat Schmidt stimmen einer Verlängerung bis 2020 ebenfalls zu. Gerade auch in Bezug auf die Auslastung der Firmen und den damit verbundenen Preissteigerungen.

 

Frau Nürnberger erklärt, dass man sich genau aus diesen Gründen für eine Fristverlängerung entschieden habe. Die Bürger die bereits tätig geworden sind, werden nicht schlechter gestellt.

 

Abschließend macht der Vorsitzende den Vorschlag über die einzelnen Punkte des Geschäftsordnungsantrages getrennt abzustimmen.

 

Damit besteht Einverständnis und es kommt zu folgenden Beschluss:

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.   Die in § 12 Abs. 1 EWS festgelegten 20 Jahre für wiederkehrende Prüfungen werden auf 30 Jahre erhöht.

Abstimmung:                                                                         Ja: 10  Nein: 5

2.   Die in § 23 definierte Vorlagefrist (Auslauffrist) wird aufgrund der massiven Auslastung der Firmen um sieben Jahre auf den 31.12.2025 verlängert.

Abstimmung:                                                                         Ja: 10  Nein: 5

3.    Der in § 23 EWS definierte Beginn der neuen Prüfungslaufzeit, für alle Anlagen die im Zeitraum zwischen 03.11.2008 und 31.12.2020 einen entsprechenden Nachweis vorgelegt haben, wird ebenfalls um sieben Jahre auf den 01.01.2026 verlängert und beginnt ab diesem Zeitpunkt zu laufen.

Abstimmung:                                                                         Ja: 10  Nein: 5

Die entsprechende Satzungsänderung ist beigefügt.