Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 17.04.2018 mit integriertem Landschaftsplan wird mit den beschlossenen Änderungen gebilligt. Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Grosser-Seeger & Partner sind Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt.

Im weiteren Verfahrensablauf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.