Sitzung: 20.03.2018 BUS/006/2018
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1941/2 der
Gemarkung Lauf, Am Brücklein 12 sowie zu den notwendigen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 59 „Am Brücklein“
- Kniestock 65,2 cm
statt 50 cm,
- Oberkante
Fertigfußboden EG straßenseitig am Gebäude 1,10 m statt 0,30 m,
da die Grundzüge
der Planung berührt sind.
Das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr.
1941/2 der Gemarkung Lauf, Am Brücklein 12 sowie zu den notwendigen Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 59 „Am Brücklein“
- Kniestock 65,2 cm
statt 50 cm,
wird erteilt, wenn die Oberkante Fertigfußboden EG straßenseitig am Gebäude max. 0,50 m beträgt.