Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1941/2 der Gemarkung Lauf, Am Brücklein 12 sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 59 „Am Brücklein“

 

- Kniestock 65,2 cm statt 50 cm,

- Oberkante Fertigfußboden EG straßenseitig am Gebäude 1,10 m statt 0,30 m,

 

da die Grundzüge der Planung berührt sind.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1941/2 der Gemarkung Lauf, Am Brücklein 12 sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 59 „Am Brücklein“

 

- Kniestock 65,2 cm statt 50 cm,

 

wird erteilt, wenn die Oberkante Fertigfußboden EG straßenseitig am Gebäude max. 0,50 m beträgt.