Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.   Der Vorentwurf mit Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 „Gewerbegebiet Dehnberg West“ in der Fassung vom 20.03.2018 wird beschlussmäßig gebilligt.

 

2.    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.