Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

1. Der vorgestellte Entwurfsplanung wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt:
- das Raumprogramm anzupassen und zur Genehmigung einzureichen
- einen Bauantrag anzufertigen und zur Genehmigung einzureichen
- die erforderlichen Zuschussanträge zu stellen

3. Die Generalsanierung der Bertleinschule soll in zwei Bauabschnitten (BA1: Schule und BA2: Altbau) erfolgen

4. Die für eine Gesamtauslagerung benötigten Interimsgebäude sollen im Jahr 2018 geplant und ausgeschrieben werden.

5. Die Finanzierung wird angepasst und Haushaltsmittel/ Verpflichtungsermächtigungen im erforderlichen Umfang eingeplant.
6. Die Maßnahme ist vorbehaltlich der Zustimmung der Reg. v. Mfr. auszuschreiben.