Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der vorgestellte Entwurfsplanung wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt:
- das Raumprogramm anzupassen und zur Genehmigung einzureichen
- einen Bauantrag anzufertigen und zur Genehmigung einzureichen
- die erforderlichen Zuschussanträge zu stellen
3. Die Generalsanierung der Bertleinschule soll in zwei Bauabschnitten (BA1: Schule und BA2: Altbau) erfolgen
4. Die für eine Gesamtauslagerung benötigten Interimsgebäude sollen im Jahr 2018 geplant und ausgeschrieben werden.
5. Die Finanzierung wird angepasst und Haushaltsmittel/
Verpflichtungsermächtigungen im erforderlichen Umfang eingeplant.
6. Die Maßnahme ist vorbehaltlich der Zustimmung der Reg. v. Mfr.
auszuschreiben.