Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Frau Nürnberger weist vorab auf eine aktuelle Email hin, in der ein Anwohner beantragt, dass die Einfriedungshöhe von 1,25 m auf 1,80 m aus Sicherheitsgründen erhöht wird. Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag nicht zuzustimmen, da die Einfriedungshöhe das Straßenbild stark beeinträchtigt.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion spricht sich die Mehrheit des Gremiums bzgl. der Dachform gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Die Gründe dafür sind, dass sich das Neubaugebiet am Ortsrand befindet und nicht im Ortskern. Außerdem sei es momentan sehr schwer Baugrundstücke zu finden und da solle man den Bauherren nicht zu große Vorschriften aufbürden. In Bezug auf die Einfriedungshöhe stimmt die Mehrheit des Gremiums dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

 

Vorsitzender schlägt vor über die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen, damit besteht Einverständnis.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Die Festsetzung des Bebauungsplans „Satteldach“ statt „Zelt- oder Walmdach“ wird beibehalten.

 

Abstimmung:                                                           Ja: 3  Nein: 11

 

Die Festsetzung des Bebauungsplans bezüglich der Einfriedungshöhe von 1,25 m statt 1,80 m wird beibehalten.

 

Der Antrag vom 15.03.2018 ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmung:                                                           Ja: 14  Nein: 0

 

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.    Der Bebauungsplan Nr. 53 „Östlich vom Friedhof“ im Ortsteil Schönberg wird durch einen Tekturplan gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert.

2.    Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 20.03.2018.

3.    Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO festgesetzt.

4.    Der Tekturplan erhält die Bezeichnung Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 53 „Östlich vom Friedhof“ im Ortsteil Schönberg.

5.    Der Tekturplan wird im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des § 13a BauGB aufgestellt.

6.    Der Entwurf vom 20.03.2018 mit der geänderten Festsetzung „Sattel-, Zelt- oder Walmdach“ wird beschlussmäßig gebilligt.

7.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.