Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
empfiehlt dem Stadtrat:
1. Der Vorentwurf mit Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 „Gewerbegebiet
Dehnberg West“ in der Fassung vom 20.03.2018 wird beschlussmäßig gebilligt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.