Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 1939/1 der Gemarkung Lauf, Am Brücklein 8, sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 59 „Am Brücklein“

 

- Doppelhaus statt Einzelhaus

- Garagen außerhalb der dafür festgesetzten Fläche

 

in Aussicht.

 

Das Gebäude muss im Erscheinungsbild als eine Einheit ausgebildet werden, d.h. profilgleich bezüglich der Gebäudetiefe und Dachneigung, Dacheindeckung, Gebäudebreite sowie Fenster- und Fassadenanstrich.