Herr Knauer stellt die Entwurfsplanung, die Kostenberechnung und die Bauabschnittstrennung ausführlich vor. Im Anschluss erläutert Herr Krug die Finanzierungsmöglichkeiten durch Förderungen durch die Regierung von Mittelfranken.

 

Im Verlauf der weiteren Diskussion kommt es zu zahlreichen Wortmeldungen.

 

Herr Stadtrat Meyer hat Befürchtungen, dass die von der Verwaltung vorgestellten Kosten nicht ausreichen werden. Er bittet eine detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen, was förderfähig, was nicht förderfähig sei und was zwingend notwendig sei, um eine Förderung zu bekommen.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass man hier von einer Generalsanierung spricht, d. h. es wird alles betrachtet und erneuert. Ein Neubaukostenvergleich wurde gemacht. Ein vergleichbarer Neubau wäre wesentlich teuerer. Heute wird der Umsetzungsbeschluss gefasst und nach Zustimmung des Stadtrates läuft die Maßnahme. Es liegt eine komplette Kostenschätzung und eine fast komplette Entwurfsplanung vor. Die Verwaltung wird vor Maßnahmenbeginn keine weiteren Kostenaufstellungen mehr vorlegen.

 

Herr Stadtrat Meyer unterstreicht nochmals seine Bedenken in Bezug auf das heute vorgestellte Zahlenkonstrukt. Er erkundigt sich ob die 8,5 Mio. € Förderung ein Festbetrag sei oder ob es noch weitere Förderungen gibt.

 

Herr Krug erklärt, dass die Verwaltung mit den 8,5 Mio. € von den tatsächlich förderfähigen Kosten ausgegangen sei. Es wurde alles so ausgerechnet, wie die Regierung tatsächlich fördern wird.

 

Herr Stadtrat Pohl möchte wissen, was mit dem Sportbetrieb passieren wird und ob sich der Zeitrahmen in der Variante 2 verkürzt.

 

Herr Knauer führt aus, dass der Entwurf zusammen mit der Schulleitung ausgearbeitet wurde. Der Schulleitung war es wichtig, dass die Laufbahn und die Sprunggrube erhalten bleiben und bei Sportspielen wie Fußball und Basketball weicht die Schule auf den Sportplatz Haltepunkt West aus. Der Zeitrahmen verkürzt sich um ca. 6 Monate, was ein großer Vorteil ist.

 

Herr Stadtrat Keller erkundigt sich, ob hier vorher noch die Schadstoffbelastung geprüft wurde.

 

Herr Knauer antwortet, dass im Schulhaus 30 Wände beprobt und Raumluftmessungen durchgeführt worden sind. Es gab keine Schadstoffe bis auf zwei Ausnahmen. Das Flammschutzmittel in der Kunstwand und im Deckenbereich der Sporthalle. Dieses war aber in der Raumluftmessung nicht nachweisbar, es besteht somit keine unmittelbare Gefahr oder Handlungsbedarf. Aber die Empfehlung lautet im Rahmen der Sanierung sollte diese Holzwand entfernt werden.

 

Herr Stadtrat Wartha hat eine Frage zur weiteren Kostenentwicklung. In der Var. 1 sind 1,6 Mio. € und in der Var. 2 sind 1,0 Mio. € aufgezeigt. Kann eine Bauzeitverkürzung von 6 Monaten 600.000 € ausmachen? Des Weiteren möchte er wissen, ob die Heizungsanlage für weitere Abnehmer, wie z. B. das Landratsamt, ausgelegt sei.

 

Herr Knauer erläutert, dass als weiterer Abnehmer der Kindergarten gemeint war. In Bezug auf die Preissteigerung erklärt er, dass der große Bauabschnitt 1 sofort ausgeschrieben wird und für diesen habe man feste Preise.

 

Herr Stadtrat Grand spricht sich sehr für die Fernwärmeeinspeisung und für die Barrierefreiheit auch in Bezug auf Schwerhörige aus.

 

Die Vertreter der Fraktionen bedanken sich bei der Verwaltung für die geleistete Vorarbeit.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Bau- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1. Der vorgestellte Entwurfsplanung wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt:

- das Raumprogramm anzupassen und zur Genehmigung einzureichen
- einen Bauantrag anzufertigen und zur Genehmigung einzureichen
- die erforderlichen Zuschussanträge zu stellen

 

3. Die Generalsanierung der Bertleinschule soll in zwei Bauabschnitten (BA1: Schule und BA2: Altbau) erfolgen

 

4. Die für eine Gesamtauslagerung benötigten Interimsgebäude sollen im Jahr 2018 geplant und ausgeschrieben werden.

 

5. Die Finanzierung wird angepasst und Haushaltsmittel/ Verpflichtungsermächtigungen im erforderlichen Umfang eingeplant.

 

6. Die Maßnahme ist vorbehaltlich der Zustimmung der Reg. v. Mfr. auszuschreiben.