Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Belange der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden durch die Änderungen nicht berührt. Einwendungen gegen die 20. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7) werden nicht erhoben.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Belange der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden durch die Änderungen nicht berührt. Einwendungen gegen die 20. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7) werden nicht erhoben.