Sitzung: 26.11.2009 StR/010/2009
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0
Vorlage: StKä/015/2009
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Gebührenbedarfsberechnung sowie der Kalkulation
der Kanalbenutzungsgebühren für die Jahre 2010 bis 2013 lt. Anlage 1 und 2
wird zugestimmt.
- Die Einleitungsgebühr in § 9 Abs. 1 Satz 2 BGS/EWS
wird von 1,85 € um 0,15 € auf 2,00 € je m³ eingeleitetem Abwasser erhöht.
- Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt die Änderungssatzung zur BGS/EWS lt. Anlage 6. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.