Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus mit Flachdach auf dem Grundstück FlNr. 470 /24 der Gemarkung Veldershof, Greifswalder Str. 21, sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Kotzenhof – Tektur 4“,

 

- Anbau außerhalb der Baugrenzen,

- Anbau mit Flachdach statt Satteldach,

 

da ein nicht profilgleicher, zweigeschossiger Anbau mit Flachdach aus städtebaulichen Gründen dem Reihenhauskonzept widerspricht und dadurch die Grundzüge der Planung berührt sind.

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus mit Flachdach sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Kotzenhof – Tektur 4“

 

- erdgeschossiger Anbau statt zwingend II,

- erdgeschossiger Anbau außerhalb der Baugrenzen,

- erdgeschossiger Anbau mit Flachdach statt Satteldach.

 

In Aussicht gestellt wird das gemeindliche Einvernehmen für einen zweigeschossigen profilgleichen Anbau mit der dafür notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1“ Kotzenhof –Tektur 4“

 

- Anbau außerhalb der Baugrenzen.