Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 12.12.2017 wird beschlussmäßig gebilligt.

Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.