Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der Entwurf der 5. Änderung des
Flächennutzungsplans in der Fassung vom 12.12.2017 wird beschlussmäßig
gebilligt.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.