Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1925/10 der Gemarkung Lauf, Am Schwabenweiher 7, sowie zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 9 „Vogelhofer Straße – Schwabenweiher“

 

- Dachneigung 20 ° statt 30° bis 35°

 

in Aussicht.

 

Der Abstand der Doppelgarage zur nordöstlichen Grundstücksgrenze muss über die gesamte Länge mind. 1 m betragen. Die Fläche ist dauerhaft mit heimischen Sträuchern zu begrünen