Sitzung: 12.12.2017 BUS/016/2017
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1925/10 der
Gemarkung Lauf, Am Schwabenweiher 7, sowie zur notwendigen Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 9 „Vogelhofer Straße – Schwabenweiher“
- Dachneigung 20 °
statt 30° bis 35°
in Aussicht.
Der Abstand der
Doppelgarage zur nordöstlichen Grundstücksgrenze muss über die gesamte Länge
mind. 1 m betragen. Die Fläche ist dauerhaft mit heimischen Sträuchern zu
begrünen