Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 101 „Gewerbegebiet
Lauf-Süd II“ wird durch einen Tekturplan gemäß den Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) geändert.
2. Durch den Tekturplan wird die Festsetzung
„Im GEe 2 sind nur Einrichtungen des Bauhofes der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
zulässig.“
ersatzlos gestrichen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt einen
entsprechenden Tekturplanentwurf auszuarbeiten.