Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 101 „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ wird durch einen Tekturplan gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert.

2.      Durch den Tekturplan wird die Festsetzung
„Im GEe 2 sind nur Einrichtungen des Bauhofes der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zulässig.“
ersatzlos gestrichen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Tekturplanentwurf auszuarbeiten.