Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von der Überschreitung des Haushaltsansatzes bei Haushaltsstelle 0.4649.7008 Betriebskostenförderungen an Freie Träger und stellt gemäß § 9 Abs.  Ziffer 1 b GeschO den Betrag von 629.149,86 Euro überplanmäßig zur Verfügung.

 

Die Deckung erfolgt in Höhe von 428.483,58 Euro aus Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 0.4649.1714 Betriebskostenförderungen und in Höhe von 200.666,28 Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Jahres 2017.