Frau Nürnberger gibt einen aktuellen Sachstand über die
Geschwindigkeitsüberwachung.
Herr Stadtrat Herrmann spricht sich gegen eine Fortsetzung der Überwachung aus und empfiehlt mobile Geschwindigkeitsanzeigen als Präventionsmittel.
Herr Stadtrat Lang befürwortet die Fortsetzung und regt an, die Orte der Kontrollen zu veröffentlichen.
Während der Diskussion betritt Herr Stadtrat Deuerlein den Sitzungssaal.
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
1.
Die Überwachung
des fließenden Verkehrs – Geschwindigkeitsüberwachung – wird weiterhin im
bisherigen Rahmen durchgeführt.
- Der Zweckvereinbarung mit der Stadt Hersbruck zur
Übernahme der verwaltungstechnischen Abwicklung der Verfahren im
fließenden Verkehr – Geschwindigkeitsüberwachung – ab 01.01.2018 wird zugestimmt. Die
Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.