Beschluss:
Der Bau-,
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei
der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine
Einwände vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen sind von:
-
Planungsverband Region Nürnberg/Regionsbeauftragter der Region Nürnberg (7)
- Landratsamt Nürnberger Land- Kreisbaumeisterin
- Landratsamt Nürnberger Land- Naturschutz
. Landratsamt Nürnberger Land- Immissionsschutz
- Staatliches Bauamt Nürnberg; Hochbau/Straßenbau
- Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
- StWL Städtische Werke Lauf a.d.Pegnitz
- GVL Gasversorgung Lauf a.d.Pegnitz GmbH
- N-ERGIE
- Vodafon Kabel Deutschland GmbH
- Vodafon GmbH
- Bisping & Bisping GmbH & Co.KG
- Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Handwerkskammer für Mittelfranken
- Einzelhandelsverband Lauf
- Gemeinde Neunkirchen a. S.
- Gemeinde Ottensoos
- Gemeinde Leinburg
- Gemeinde Rückersdorf
- Markt Schnaittach
- Markt Heroldsberg
- Markt Eckental
- Stadt Röthenbach a.d. Pegnitz
- Stadt Hersbruck
- Kreisbrandrat
- Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. – Ortsverband Lauf
3. Es wird festgestellt, dass bei der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf
Stellungnahmen hingewiesen wurde, die bereits in früheren Verfahrensabschnitten
abgegeben wurden. Folgende Stellungnahmen wurden bereits im laufenden Verfahren
behandelt und die entsprechenden Hinweise und Vorgaben eingearbeitet:
- Regierung von Mittelfranken
- Main-Donau-Netzgesellschaft
- Deutsche Telekom
4. Zu den bei der Beteiligung der Behörden
und Träger sonstiger Belange vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird
festgestellt:
Bund Naturschutz:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Grüngürtels
wird die bereits vorhanden Situation den bestehenden Verhältnissen angepasst.
Der Eingriff wird auf das notwendige Maß beschränkt und ist durch entsprechende
Eingrünung minimiert.
Der Standort, der bereits mit einem Lebensmittelmarkt bebaut ist, befindet sich
am südwestlichen Ortsrand des Ortsteils Wetzendorf und ist durch den
öffentlichen Personennahverkehr sowie das vorhandene Straßensystem gut
erschlossen.
Insgesamt ist eine integrierte Ortsrandlage gegeben.
Zufahrtsmöglichkeiten aus Norden sind aufgrund des bestehenden
Verkehrsverhältnisse (Kreuzung Karl-Büttner-Ring/ Am Winkelsteig) nicht
möglich.
Die Vergrößerung der in Anspruch genommenen Fläche von 261 m² ist dem größeren
Neubau geschuldet. Stellplätze und Grünflächen bleiben weitgehend unverändert.
Es wurde auf eine platzsparende Verwendung der bestehenden Flächen geachtet.
Der Neubau rückt vom Waldgürtel ab.
Die weiteren Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
5. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 26.10.2017 (Anlage 2) mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die
festgestellte 4. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Nürnberger
Land zur Genehmigung vorzulegen.