Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Frau Neidl erläutert ausführlich die Beschlussvorlage und den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Herr Stadtrat Pohl möchte eine getrennte Abstimmung über die beiden Punkte. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob nicht die Möglichkeit bestünde oberhalb des Spielplatzes eine Parkfläche für die Anwohner der oberen Häuserreihe herzustellen.

 

Herr Stadtrat Wartha fragt, ob die Müllabfuhr genug Platz hätte zum Durchfahren.

 

Herr Hammerlindl antwortet, dass er bereits mit der Müllabfuhr gesprochen hätte und er die Auskunft erhalten habe, dass wenn nur einseitig geparkt wird, die Müllabfuhr keine Probleme mit dem Durchkommen hätte. Auch von der Feuerwehr kam die Aussage, dass es keine Probleme gibt.

 

Herr Stadtrat Tiedtke sieht in der Teileinziehung der Langwiesenstraße einen großen Vorteil für die Firma EMUGE seine Fraktion wird zustimmen.

 

Herr Stadtrat Mayer ist der Meinung, dass das Parkproblem unabhängig von der Teileinziehung der Straße sei, deshalb wird auch seine Fraktion zustimmen.

 

Herr Stadtrat Schweikert spricht sich ebenfalls für den Beschlussvorschlag aus, er bittet die Verwaltung jedoch darum, eine Regelung einer sinnvollen fußläufigen Anbindung an die Innenstadt zu finden.

 

Herr Stadtrat Grand ist ebenfalls der Meinung, dass es für die Parksituation und den Fußweg eine Lösung geben wird. Seine Fraktion wird ebenfalls zustimmen.

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

Aufgrund der Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3 u. 4, Art. 8 Abs. 1 u. 2, Art. 46 und Art. 58 Abs. 2 Ziff. 2 des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes werden die folgenden Ortsstraßen eingezogen:

 

1. „Entlastungsstraße Industriestraße“

 

Die auf der östlichen Seite des Industriegebietes im Bebauungsplan Nr. 14 verlaufende Ortsstraße „Entlastungsstraße Industriestraße“ Straßenzug Nr. 444 Blatt Nr. 494 wird auf ganzer Länge mit Wirkung zum 01.01.2018 eingezogen, da der ursprüngliche Zweck, nämlich die Erschließung der Fa. EuWe als Zufahrt für Schwerlastfahrzeuge weggefallen ist und somit keine Verkehrsbedeutung mehr vorliegt.

 

2. „Langwiesenstraße“

 

Die Langwiesenstraße, Straßenzug Nr. 74 Blatt Nr. 124 wird auf einer Länge von 0,110 km zwischen der Straße Schlachthofplatz und der N/Ö Ecke von FlNr. 1349/1 Gemarkung Lauf eingezogen.

Die Einziehung dieser Teilstrecke erfolgt mit Wirkung der Fertigstellung und Öffnung der neu gebauten Teilstrecke an die Pegnitzstraße, da zu diesem Zeitpunkt die Verkehrsbedeutung des bisherigen Teilstücks verloren geht bzw. vor allem überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls dies rechtfertigen.