Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Der Gebührenbedarfsberechnung sowie der Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren für die Jahre 2010 bis 2013 lt. Anlage 1 und 2 wird zugestimmt.

  2. Die Einleitungsgebühr in § 9 Abs. 1 Satz 2 BGS/EWS wird von 1,85 € um 0,15 € auf 2,00 € je m³ eingeleitetem Abwasser erhöht.

  3. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt die Änderungssatzung zur BGS/EWS lt. Anlage 6. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt..