Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.    Es wird festgestellt, dass bei der öffentlichen Auslegung des Tekturplanes
Nr. 5 zum Bebauungsplanes Nr. 44 „Am Steinbruch“ keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden

2.    Es wird festgestellt, dass bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen gegen die Planung vorgebracht wurden.

3.  Der Tekturplan Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Am Steinbruch“ vom 15.09.2009 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

" Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13, und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Fassung der letzten Änderung vom 21.12.2006 (BGBl. I Seite 3316) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

S a t z u n g

 

für den Tekturplan Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Am Steinbruch“

§ 1

 

(1)      Für den Geltungsbereich des Tekturplanes Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 44 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 15.09.2009.

 

(2)      Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

 

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.