Frau Nürnberger erläutert ausführlich die Beschlussvorlage und den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Das Gremium spricht sich für den Beschlussvorschlag aus und schlägt generell eine Zeit von 7.00 bis 17.00 Uhr während des Betriebes vor.

 

Herr Stadtrat Pohl fragt nach, ob das bestehende Tempo 30 in der Kunigundenschule mit einer zeitlichen Begrenzung von 7.00 bis 17.00 Uhr möglich wäre. Er bittet die Verwaltung, dies zu überprüfen.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke merkt hierzu noch an zu überprüfen, wie sich die zeitliche Begrenzung mit den Vereinen verhält, die die Sporthalle nutzen.

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Für die Luitpoldstraße wird zwischen der Albertistraße und der Stühleinshöhstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt, weil der Kindergarten Brücke West unmittelbar an die Luitpoldstraße angrenzt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird auf die Betriebszeiten beschränkt.

 

Beim Landratsamt Nürnberger Land sind entsprechende Anträge zu stellen für

 

-          die Heilingstraße zwischen dem Ortseingang und dem Anwesen Heilingstr. 16, weil die Schule Schönberg unmittelbar an die Kreisstraße angrenzt

-          den Bereich Welserplatz zwischen dem Anwesen Welserstr. 3 und dem Anwesen Neunhofer Hauptstr. 11, weil der Kindergarten Neunhof nur über den Welserplatz und der Treppe beim Anwesen Neunhofer Hauptstr. 1 erschlossen wird.