Herr Heßler hat aus formalen Gründen einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, nachdem die Klage im Mai vom Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen wurde. Allerdings beabsichtigt der Bauherr, seinen Betrieb aus Beerbach auszulagern und diesen im geplanten Industriegebiet in Eckental, OT Eschenau, anzusiedeln. Das Landratsamt Nürnberger Land wäre daher mit einer Duldung des Betriebs bis Mitte 2013 einverstanden, zumal in letzter Zeit keine Nachbarbeschwerden vorgebracht wurden. Zuerst muss aber die Entscheidung über die Zulassung der Berufung abgewartet werden.


Beschluss: