Sitzung: 11.07.2017 BUS/009/2017
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Herr Stadtrat Schweikert merkt an, dass der rege Verkehr an dieser Stelle durch eine eventuelle Außenbestuhlung keinesfalls beeinträchtigt werden darf.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklung erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses zu Eisverkauf auf dem Grundstück FlNr. 184 der Gemarkung Lauf, Marktplatz 55 sowie die Zustimmung zu Abweichungen von den Festsetzungen der Altstadtsatzung
- Abweichung bzgl.- Trauf- und Firsthöhe § 3 (3),
- Ausbildung Ortgangkopf Ost analog Brandwand West § 3 (3),
- Abweichung bzgl. Sockelhöhen § 4 (4);
- Abweichung bzgl. Kaminkehrerausstieg § 6 (6) mit der Maßgabe, diesen auf die westliche Seite des Kamins zu verlegen,
- Falttürelement § 8 (1) Ausführung im liegenden Format.
Folgender Abweichung wird nicht zugestimmt:
- Satellitenanlage auf der südlichen Dachfläche § 13 (1).
Das Farbkonzept ist noch mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Stadt Lauf abzustimmen. Die Markise ist entsprechend den Vorgaben der Altstadtsatzung auszuführen.
Die Sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 144 BauGB wird erteilt.