Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

 

Herr Stadtrat Schweikert merkt an, dass der rege Verkehr an dieser Stelle durch eine eventuelle Außenbestuhlung keinesfalls beeinträchtigt werden darf.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklung erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses zu Eisverkauf auf dem Grundstück FlNr. 184 der Gemarkung Lauf, Marktplatz 55 sowie die Zustimmung zu Abweichungen von den Festsetzungen der Altstadtsatzung

-      Abweichung bzgl.- Trauf- und Firsthöhe § 3 (3),

-      Ausbildung Ortgangkopf Ost analog Brandwand West § 3 (3),

-      Abweichung bzgl. Sockelhöhen § 4 (4);

-      Abweichung bzgl. Kaminkehrerausstieg § 6 (6) mit der Maßgabe, diesen auf die westliche Seite des Kamins zu verlegen,

-      Falttürelement § 8 (1) Ausführung im liegenden Format.

 

Folgender Abweichung wird nicht zugestimmt:

- Satellitenanlage auf der südlichen Dachfläche § 13 (1).

 

Das Farbkonzept ist noch mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Stadt Lauf abzustimmen. Die Markise ist entsprechend den Vorgaben der Altstadtsatzung auszuführen.

 

Die Sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 144 BauGB wird erteilt.