Herr Stadtrat Felßner betritt den Sitzungsaal.

 

Frau Wamser stellt die Jahresrechnungen vor.

 

Herr Stadtrat Kern fragt nach, warum im Vermögenshaushalt auf der Haushaltsstelle 6300.9600 im Straßenunterhalt 130.000 € übrig geblieben sind.

 

Die Verwaltung wird prüfen, um welche Maßnahmen es sich handelt.  


Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. . § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 aus den Jahresrechnungen der Stadt Lauf a.d.Peg. und der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard.

Die Zusammenstellungen der Überschreitungen sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmung:                                                                  Ja: 27     Nein: 0

 

 

Genehmigung des Budgetübertrags

Beschluss:

 

Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 49.970 EUR vom Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.

 

Abstimmung:                                                                  Ja: 27     Nein: 0

 

 

Genehmigung der in Abgang zu stellenden bzw. umgebuchten Haushaltsreste des Vermögenshaushalts

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im

Vermögenshaushalt.

Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 395.040 EUR.

Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjah-re in Höhe von 3.523.690,82 EUR  wurden 276.700,82 EUR in Abgang gebracht.

Im übertragenen Betrag von 3.246.990 EUR sind die bereits vorab beschlossenen Umsetzun-gen i. H. v. 2.791.000 EUR enthalten (StR 30.06. und 29.09.2016).

Es wird zur Kenntnis genommen, dass mögliche neue Haushaltsausgabereste des Jahres 2016 in Höhe von 1.364.826,04 EUR nicht mehr benötigt werden und deshalb nicht nach 2017 übertragen wurden.

 

Abstimmung:                                                                  Ja: 27     Nein: 0