Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2008 die Werbetafel auf der Westseite des Geschäftsgebäudes sowie auf der Westseite der Garage abgelehnt. Beide Werbeanlagen waren damals schon vorhanden und sind auch heute noch ungenehmigt angebracht.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass aus Konsequenz- und Gleichbehandlungsgründen mit anderen Antragstellern eine Beseitigung der nicht genehmigten Werbeanlagen erforderlich ist. Auch das nochmalige Schreiben vom 03.11.2009 kann dieser Situation nicht abhelfen.

 

Es besteht Einverständnis, am Bauausschussbeschluss vom 09.12.2008 festzuhalten.

 

Herr Stadtrat Offenhammer hat gem. Art. 49 GO an der Beratung nicht teilgenommen.