Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Herr Stadtrat Kern bittet um getrennte Abstimmung, weil er beim Punkt 3 c wahrscheinlich als direkter Anwohner betroffen sei. Wenn er nicht betroffen ist, wird er dem Punkt trotzdem nicht zustimmen, da der Fußweg von den Anwohnern regelmäßig benutzt wird und es da Probleme geben wird.

 

Frau Neidl antwortet, dass an dieses Grundstück nur zwei Anlieger angrenzen. Herr Kern sei ihrer Meinung nach nur ein Punktangrenzer. Sie sieht hier keine Notwendigkeit für einen öffentlichen Weg. Es sei allenfalls ein Trampelpfad aber keine Ortsstraße.

 

Frau Nürnberger merkt an, dass die Stadt für alle Wege die sie unterhält verkehrssicherungspflichtig ist.

 

Herr Stadtrat Schweikert frägt, ob es die Möglichkeit gibt diesen einen Punkt zurückzustellen, um zusammen mit Herrn Stadtrat Kern eine Lösung zu finden.

 

Damit besteht Einverständnis.

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Aufgrund der Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3. u. 4., Art. 6, Art. 8 Abs. 1 u. 2, Art. 46 und Art. 53 Ziff. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) wird den straßen- und wegerechtlichen Widmungen und Einziehungen in den Ziffern 1 – 3 zugestimmt.

 

Die Bestandsverzeichnisse der jeweiligen Straßen und Wege sind entsprechend anzulegen, zu ergänzen oder abzuschließen.

 

Die Absicht der Einziehung in Ziffer 3 a) und b) ist zunächst 3 Monate im Rathaus, Zimmer 216 zur allgemeinen Einsichtnahme auszulegen.

 

Der Punkt 3 c) wird zurückgestellt.