Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2008 die Werbeanlagen abgelehnt, da u.a. keine Einfügung gegeben war. Der Bauherr wurde von der Verwaltung über die Ablehnung informiert und um Kontaktaufnahme wegen der weiteren Vorgehensweise gebeten. Dies ist aber nicht erfolgt. Da auch keine geänderten Pläne vorgelegt wurden, handelt es sich momentan um eine nicht genehmigte Werbeanlage und das Landratsamt Nürnberger Land wurde davon in Kenntnis gesetzt. Die Genehmigungsbehörde ist jedoch mit Schreiben vom 23.09.2009 der Auffassung, dass der Antrag in der vorgelegten Form genehmigungsfähig ist. Der Bauherr ist daher aufzufordern, nochmals einen entsprechenden Bauantrag vorzulegen.

 

Da es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich..

 

Es besteht Einverständnis, d.h. am Bauausschussbeschluss vom 13.11.2008 festzuhalten.


Beschluss: