Sitzung: 23.05.2017 BUS/007/2017
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zu den
notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22
„Baugebiet westlich von Neunhof“
- Einfriedung 1,60
m bis 1,80 m,
-
Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen statt Hanichelzaun (Jägerzaun),
nicht in Aussicht,
da die Grundzüge der Planung berührt sind.
Die Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplans
-
Doppelstabmattenzaun statt Hanichelzaun (Jägerzaun)
wird in Aussicht
gestellt, wenn der Zaun ohne Sichtschutzstreifen errichtet wird wenn die Höhe
der Einfriedung gemäß Festsetzung 1,25 m beträgt.