Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 „Baugebiet westlich von Neunhof“

 

- Einfriedung 1,60 m bis 1,80 m,

- Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen statt Hanichelzaun (Jägerzaun),

 

nicht in Aussicht, da die Grundzüge der Planung berührt sind.

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

 

- Doppelstabmattenzaun statt Hanichelzaun (Jägerzaun)

 

wird in Aussicht gestellt, wenn der Zaun ohne Sichtschutzstreifen errichtet wird wenn die Höhe der Einfriedung gemäß Festsetzung 1,25 m beträgt.