Beschluss:
A) Der Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
- Für die Grundstücke Fl.Nrn. 908/9, 908/10 und
908/11 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird ein Bebauungsplan gemäß § 1
Abs. 3 BauGB aufgestellt.
- Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für
den Bebauungsplan ergibt sich aus dem Vorentwurfsplan vom 27.06.2017.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als
„Fläche für den Gemeinbedarf – Städtischer Bauhof“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5
BauGB festgesetzt.
- Der Bebauungsplan erhält die Nr. 105 und die
Bezeichnung „Städtischer Bauhof neu“.
- Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ist
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
B) Der Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Für die Grundstücke Fl.Nrn. 908/9, 908/10 und 908/11
der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird das Parallelverfahren zur 5. Änderung des
derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von „Wald“ in „Fläche für den
Gemeinbedarf“ eingeleitet.
2.
Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Be-lange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.