Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

A)           Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

  1. Für die Grundstücke Fl.Nrn. 908/9, 908/10 und 908/11 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird ein Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

  2. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan ergibt sich aus dem Vorentwurfsplan vom 27.06.2017.

  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als „Fläche für den Gemeinbedarf – Städtischer Bauhof“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB festgesetzt.

  4. Der Bebauungsplan erhält die Nr. 105 und die Bezeichnung „Städtischer Bauhof neu“.

  5. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

    Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

B)           Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Für die Grundstücke Fl.Nrn. 908/9, 908/10 und 908/11 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird das Parallelverfahren zur 5. Änderung des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von „Wald“ in „Fläche für den Gemeinbedarf“ eingeleitet.

2.    Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-lange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.