Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

  1. Für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1316/1, 1316/17 und 1317/1 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz und das Grundstück Fl.Nr. 93/8 der Gemarkung Wetzendorf an der Röthenbacher Straße wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
  2. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 23.05.2017.
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.
  4. Der Bebauungsplan erhält die Nr. 106 und die Bezeichnung „Sondergebiet Röthenbacher Straße 26“.
  5. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung der Umweltprüfung wird verzichtet.
  6. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzu-machen.
  7. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
  8. Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.