Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 64 „Areal Stettner“

 

- Flachdach statt Satteldach mit Dachneigung 43°-48° einheitlich mit roten Ziegeln

 

zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf den Grundstücken FlNr. 265/1, 269, 462/34 und 462/70, Ziegelhüttenweg 7 und Wagnergasse 19, nicht in Aussicht, da die Grundzüge der Planung berührt sind.

 

Die notwendigen Befreiungen

 

- Hauptgebäude teilweise außerhalb der Baugrenzen,

- Garagen außerhalb der dafür festgesetzten Flächen

- Zufahrt über öffentliche Stellplätze,

- Dachneigung mindestens 30° statt 43°-48°

 

werden in Aussicht gestellt, wenn ein Satteldach errichtet wird. Dieses kann auch als versetztes Satteldach ausgeführt werden.