Sitzung: 09.05.2017 KiJuSA/002/2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: FB 6/010/2017
Frau Hintermeier erläutert, dass die aktuelle Gebührensatzung für
städtische Kindertagesstätten am 27.11.2014 im Stadtrat beschlossen und in der
Ausfertigung vom 28.11.2014 zu Beginn des neuen Kindertagesstättenjahres am
01.09.2015 eingeführt wurde. Seither gelten die damals beschlossenen
Elternbeiträge.
Die Tariflöhne stiegen zum 01.03.2015 um 2,40 %, zum 01.03.2016 um 2,40
% und zum 01.02.2017 um 2,35 %.
Diese Entwicklung macht eine Anpassung der Gebühren für die
Kindertagesstätten notwendig.
Die Platzvergaben der Stadt Lauf a.d. Pegnitz und die Aufnahmeverträge
der freien Träger für das neue Kindertagesstättenjahr 2017/2018 sind bereits
versandt, weshalb eine Gebührenerhöhung zum 01.09.2017 nicht mehr umsetzbar
ist.
Die Erhöhung der Gebühren ist zum Beginn des jeweiligen Betreuungsjahres
sinnvoll und bedarf einer Abstimmung mit den freien Trägern.
Die Verwaltung
schlägt vor, eine entsprechende Gebührenerhöhung und Satzungsänderung zum
01.09.2018 vorzubereiten.
Nach einem kurzen Wortwechsel wird empfohlen, dass die Lohnkostensteigerungen in die Satzung aufgenommen werden sollen, um die Diskussion für weitere Gebührenerhöhungen auszuschließen.
Beschlussvorschlag
Der Kinder-,
Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Lauf a.d. Pegnitz zum 01.09.2018 vorzubereiten.