Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0

Beschluss:

 

1.      Der Stadtrat beschließt:


Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 330/4 der Gemarkung Beerbach als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.

2.      Der Stadtrat beschließt:

Das Grundstück Fl.Nr. 44 der Gemarkung Beerbach wird bis auf Höhe der nordwestlichen Grenze der Fl.Nr. 46 der Gemarkung Beerbach als „gemischte Baufläche“ dargestellt.

3.      Der Stadtrat beschließt:


Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 98 der Gemarkung Bullach als „Grünfläche“ wird beibehalten.

4.      Der Stadtrat beschließt:


Das Grundstück Fl.Nr. 128/2 der Gemarkung Bullach wird im nordwestlichen Bereich zur Errichtung eines Einfamilienhauses als „Wohnbaufläche“ dargestellt.

 

5.      Der Stadtrat beschließt:


Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 600 der Gemarkung Neunhof als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.

 

6.      Der Stadtrat beschließt:


Die Darstellung einer „Gewerblichen Baufläche“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr.158 und Fl.Nr. 161 der Gemarkung Dehnberg ist grundsätzlich denkbar. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingung hierfür zu prüfen. Die Umsetzung hat im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu erfolgen, der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren angepasst.

 

7.      Der Stadtrat beschließt:


Die Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 634 der Gemarkung Dehnberg zwischen den Grundstücken Fl.Nr. 634/3 und Fl.Nr. 641/2 wird als „Gemischte Baufläche“ dargestellt.

 

8.      Der Stadtrat beschließt:


Die Darstellung des Grundstücke Fl.Nr. 93/27 und Fl.Nr. 93/28 der Gemarkung Veldershof als „Grünfläche“ wird beibehalten.

9.      Der Stadtrat beschließt:


Die Darstellung des östlichen Bereichs des Grundstücks Fl.Nr. 42 der Gemarkung Weigenhofen als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.

 

10.   Der Stadtrat beschließt:


Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 177 der Gemarkung Weigenhofen als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.

 

11.   Der Stadtrat beschließt:


Die Darstellung des Grundstücke Fl.Nr. 1170, 1174 und 1106 der Gemarkung Weigen-hofen als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.


Eine Betriebserweiterung auf die beschriebenen Tätigkeitsfelder wird grundsätzlich befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Antragsteller einen geeigneten Standort zu suchen und die Rahmenbedingungen abzuklären.