Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt:
Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 330/4 der Gemarkung Beerbach als „Fläche
für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.
2. Der Stadtrat beschließt:
Das Grundstück Fl.Nr. 44 der Gemarkung Beerbach wird bis auf Höhe der
nordwestlichen Grenze der Fl.Nr. 46 der Gemarkung Beerbach als „gemischte
Baufläche“ dargestellt.
3. Der Stadtrat beschließt:
Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 98 der Gemarkung Bullach als
„Grünfläche“ wird beibehalten.
4. Der Stadtrat beschließt:
Das Grundstück Fl.Nr. 128/2 der Gemarkung Bullach wird im nordwestlichen
Bereich zur Errichtung eines Einfamilienhauses als „Wohnbaufläche“ dargestellt.
5. Der Stadtrat beschließt:
Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 600 der Gemarkung Neunhof als „Fläche
für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.
6. Der Stadtrat beschließt:
Die Darstellung einer „Gewerblichen Baufläche“ im Bereich der Grundstücke
Fl.Nr.158 und Fl.Nr. 161 der Gemarkung Dehnberg ist grundsätzlich denkbar. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingung hierfür zu prüfen. Die
Umsetzung hat im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu erfolgen, der
Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren angepasst.
7. Der Stadtrat beschließt:
Die Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 634 der Gemarkung Dehnberg zwischen den
Grundstücken Fl.Nr. 634/3 und Fl.Nr. 641/2 wird als „Gemischte Baufläche“
dargestellt.
8. Der Stadtrat beschließt:
Die Darstellung des Grundstücke Fl.Nr. 93/27 und Fl.Nr. 93/28 der Gemarkung
Veldershof als „Grünfläche“ wird beibehalten.
9. Der Stadtrat beschließt:
Die Darstellung des östlichen Bereichs des Grundstücks Fl.Nr. 42 der Gemarkung
Weigenhofen als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.
10. Der Stadtrat beschließt:
Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 177 der Gemarkung Weigenhofen als
„Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.
11. Der Stadtrat beschließt:
Die Darstellung des Grundstücke Fl.Nr. 1170, 1174 und 1106 der Gemarkung
Weigen-hofen als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.
Eine Betriebserweiterung auf die beschriebenen Tätigkeitsfelder wird
grundsätzlich befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem
Antragsteller einen geeigneten Standort zu suchen und die Rahmenbedingungen
abzuklären.