Sitzung: 02.05.2017 BUS/006/2017
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss stellt das grundsätzliche Einvernehmen zur
Errichtung eines Anbaus als zweite Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 784 der
Gemarkung Veldershof, Troppauer Str. 11, sowie zu den notwendigen Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 37 „Rudolfshof mit Änderungen“
- Gebäude
teilweise außerhalb der Baugrenzen und Einfriedungslinie, jedoch muss der
Abstand der nördlichen Gebäudeecke zur Straßengrenze mindestens 3 m betragen,
- Dachneigung
30° bzw. 33° statt 35° - 38°,
- Garagen/Carport/Stellplätze
teilweise außerhalb der festgesetzten Flächen, außerhalb der Baugrenzen und
außerhalb der Einfriedungslinie
- Stauraum
< 5 m,
in Aussicht.
An der
nordwestlichen Grundstücksgrenze dürfen nur Carports, keine Garagen, im
Kurvenbereich weder Garagen noch Carports errichtet werden