Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das grundsätzliche Einvernehmen zur Errichtung eines Anbaus als zweite Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 784 der Gemarkung Veldershof, Troppauer Str. 11, sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 37 „Rudolfshof mit Änderungen“

-        Gebäude teilweise außerhalb der Baugrenzen und Einfriedungslinie, jedoch muss der Abstand der nördlichen Gebäudeecke zur Straßengrenze mindestens 3 m betragen,

-        Dachneigung 30° bzw. 33° statt 35° - 38°,

-        Garagen/Carport/Stellplätze teilweise außerhalb der festgesetzten Flächen, außerhalb der Baugrenzen und außerhalb der Einfriedungslinie

-        Stauraum < 5 m,

in Aussicht.

 

An der nordwestlichen Grundstücksgrenze dürfen nur Carports, keine Garagen, im Kurvenbereich weder Garagen noch Carports errichtet werden