Beschluss:
Der
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht
wurden.
- Zu den bei der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt:
Keine Einwendungen oder Äußerungen vorgebracht wurden von
Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken
Landratsamt Nürnberger Land
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Städt. Werke Lauf GmbH
Gasversorgung Lauf GmbH
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Polizeiinspektion Lauf
Vermessungsamt Nürnberg
Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q – Bauleitplanung, München
Bund Naturschutz OG Lauf, Frau Dr. Barbara Rath
Herr Kreisbrandrat Norbert Thiel, Hersbruck
3.
Der
Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Sporthalle Haberloh“ vom 05.04.2016 in der Fassung der letzten Änderung vom
07.02.2017 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden
Wortlaut:
"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10 und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das
zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722)
geändert worden ist, und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n g
für
den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
“Sporthalle Haberloh“
§ 1
(1) Für
den Geltungsbereich des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 77
gilt
der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom
05.04.2016
in der Fassung der letzten Änderung vom 07.02.2017, der zu-
sammen
mit diesem Textteil den Bebauungsplan bildet.
(2) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus
dem Plan vom
07.02.2017.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3
BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle
früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder
widersprechen, außer Kraft."
4.
Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan
ortsüblich bekannt zu machen.