Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Herr Stadtrat Schweikert nimmt gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Herr Stadtrat Horlamus betritt während der Beratung den Sitzungssaal.

 

Herr Stadtrat Maschler möchte wissen, ob die im Plan eingezeichneten Parkplätze auch nach der Beschlussfassung an dieser Stelle bleiben. Seines Erachtens ergeben sich hieraus gefährliche Situationen, wenn die Querparker rückwärts aus dem Grundstück fahren.

 

Frau Nürnberger sagt zu, dies bei erneuter Vorlage der Bauplanunterlagen zu überprüfen.

 

Herr Stadtrat Meyer hat eine Frage zum Stellplatznachweis. Wird es gewährleistet, dass sämtliche Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass sich die gesamten Stellplätze in der Tiefgarage befinden.

 

 

Beschluss:

 

 

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Wohnanlagen mit zehn Wohneinheiten mit Tiefgarage und Stellplätzen auf den Grundstücken FlNr. 1455/6 und 1453/3 der Gemarkung Lauf, Rudolfshofer Str. 26, sowie zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Eschenauer Straße – Nordring“

 

- GFZ 0,76 statt 0,6,

 

da die Grundzüge der Planung berührt sind.

 

Die Zustimmung zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird in Aussicht gestellt:

 

- III statt II,

- GFZ 0,70 statt 0,60,

- Überschreitung der südlichen Baugrenze,

 

mit der Maßgabe, dass bei der Ausbildung des Penthouses die 2/3-Regelung eingehalten wird.