Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

StR Auernheimer stellt fest, dass nun zum dritten Mal ein Jugendrat in Lauf a.d.Pegnitz gewählt wird. Der Jugendrat besteht aus maximal 32 Jugendvertretern und wird aus den vier Jugendbeauftragten, Vertretern von Laufer Vereinen mit Jugendarbeit sowie zwei Vertreter je Laufer Schule gebildet. Einmal jährlich findet eine Jugendversammlung in Form einer Jugendbürgerversammlung statt. In dieser Jugendversammlung werden vier Jugendvertreter gewählt, die die Anliegen der Jugendversammlung im Jugendrat vertreten. 

 

StRin Hoyer-Neuß äußert ihre Zweifel der Altersgrenze von 27 Jahren und der nicht festgelegten Wohnsitzpflicht in Lauf a.d.Pegnitz gegenüber.

 

StR Auernheimer und StR Ochs erklären, dass die Altersgrenze von 27 Jahren mehrheitlich von den vier Jugendvertretern des Stadtrates beschlossen wurde, um somit den Jugendbeauftragten der Vereine die Möglichkeit offen zu halten sich im Jugendrat zu engagieren. Aufgrund dessen, dass die Möglichkeit besteht, dass Schülersprecher nicht in Lauf a.d.Pegnitz wohnen, deren Lebensmittelpunkt jedoch in Lauf a.d.Pegnitz liegt, wurde der Wohnsitz nicht auf Lauf a.d.Pegnitz festgelegt.

 

StRin Vogel erkundigt sich, wie viele Jugendorganisationen in Lauf a.d.Pegnitz tätig sind.

 

StR Auernheimer und StR Ochs erklären, dass es in Lauf rund 90 Vereine gibt, die Jugendarbeit betreiben. Diese Vereine wurden alle angeschrieben und dahingehend befragt, ob sie einen Vertreter für den Jugendrat entsenden würden. Von den 30 Rücksendungen waren rund 15 Vereine dazu bereit einen Vertreter in den Jugendrat zu entsenden. Aufgrund dessen, dass sich nur so wenige Vereine daran beteiligen, liegt die Altersgrenze auch bei 27 Jahren. Da die Amtsperiode auf zwei Jahres festgesetzt wird, hat man hier die vollen zwei Jahre Zeit, um Erfahrungswerte zusammeln. Allerdings muss hier noch überprüft werden, inwieweit eine Satzungsänderung vom Stadtrat zulässig ist.  

 

  


Beschluss:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsentwurf für den Jugendrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz dahingehend zu überprüfen, welche Gremien die Satzung des Jugendrates ändern können und wie dies zu erfolgen hat. Dieses Ergebnis ist dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung vorzustellen.

 

Abstimmung: 12 : 0