Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Auffüllen eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks FlNr. 605/2 der Gemarkung Weigenhofen, Mehlgarten, in der vorgelegten Form, da durch die Auffüllung im Uferbereich des angrenzenden Fließgewässers Beeinträchtigungen des natürlichen Zustands zu befürchten sind und dadurch der Gewässerschutz beeinträchtigt werden kann.

 

Das Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, wenn in Abstimmung zwischen der Stadt Lauf und dem Landratsamt Nürnberger Land der erforderliche Abstand zum Uferbereich und die maximale Auffüllhöhe festgesetzt wurde.