Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss
empfiehlt dem Stadtrat:
Der Stadtrat erlässt aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und
5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert am
22.12.2015 (GVBl. S. 458) eine Verordnung über die Reinhaltung und
Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz (Reinigungs- und Winterdienstverordnung). Die
Verordnung gilt 20 Jahre.
Die Verordnung ist Bestandteil
des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 25.April 1997 außer Kraft.