Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Stadtrat erlässt aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert am 22.12.2015 (GVBl. S. 458) eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz (Reinigungs- und Winterdienstverordnung). Die Verordnung gilt 20 Jahre.

 

Die Verordnung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 25.April 1997 außer Kraft.