Herr Wallner erläutert eingangs die Historie.

Im Rahmen des Einsparkonzepts für den Haushalt 2017 wurde die Verwaltung im September 2016 beauftragt die Kosten für das Hallenbad zu überprüfen.

Im Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss im November 2016 wurde der Empfehlungsbeschluss gefasst, den Beschluss von 1978 aufzulösen. Im Stadtrat wurde dieser Tagesordnungspunkt vertagt.

Im Dezember wurde ein Gespräch mit dem Landratsamt geführt, über diese Ergebnisse wurde der Stadtrat informiert.

In einer E-Mail im Januar informierte der Landkreis, dass es nun an der Stadt liege, eine Entscheidung zu treffen.

Die beiliegenden Berechnungsbeispiele mit Zahlen vom Landratsamt wurden dann von der Stadt an den Landkreis übermittelt, mit der Bitte um Mitteilung wie hoch eine Kostensenkung für die angegebenen Alternativen wäre.

Der Landkreis hat den Berechnungen zugestimmt und hat die Bereitschaft für weitere Gespräche signalisiert.

Aufgrund der Berechnungen und des bisherigen Kontaktes mit der Landkreisverwaltung wurde der heutige Beschlussvorschlag angefertigt.

Um die Verhandlungen weiterzuführen muss der Stadtrat eine Entscheidung treffen, um an den Landkreis herantreten zu können, da auch dort die nötigen Beschlüsse gefasst werden müssen.

 

Frau Wamser geht anschließend inhaltlich auf die Beschlussvorlage ein und erläutert die Rechenbeispiele. Die Vereine sind von Öffnungszeitkürzungen nicht betroffen, sondern nur das Öffentlichkeitsschwimmen.

 

Herr Stadtrat Ochs hält fest, dass man durch eine tageweise Schließung die Betriebskosten nicht senken kann und der Landkreis von einer Sommerschließung abrät. Nur eine Erhöhung der Eintrittspreise wäre sinnvoll.

 

Frau Wamser erklärt, dass beim Landkreis durch eine Schließung in den Sommermonaten freie Personalkapazitäten entstehen. Eine Änderung der Kostenverteilung ist nur über die Öffnungszeiten zu erreichen.  

 

Herr Stadtrat Schmidt gibt zu bedenken, dass ein Training für die Wasserwacht in den Sommermonaten im Freibad nicht möglich ist und die Jugendarbeit gefährdet.

 

Herr Stadtrat Lang beteuert, dass eine Schließung des Hallenbads für die Öffentlichkeit und die Vereine mit dem Beschluss des Verwaltungsausschusses durchaus angedacht war. Dieser Empfehlungsbeschluss ist weiterhin gültig und sollte heute gekippt werden.

Er schließt sich den Anführungen von Herrn Stadtrat Schmidt an und erklärt, dass das Bad sehr gut besucht ist, eine Verkürzung macht also keinen Sinn.

Herr Stadtrat Lang schließt sich einer Erhöhung der Eintrittspreise an und schlägt vor, das Besucheraufkommen zu beobachten.

Die Badegäste haben in einer Unterschriftenaktion mit 854 Unterschriften signalisiert, mit einer maßvollen Erhöhung der Eintrittspreise einverstanden zu sein.

 

Herr Wallner und Frau Wamser stellen klar, dass der Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsausschusses nie darauf zielte, das Bad zu schließen, sondern darauf den alten Beschluss von 1978 aufzuheben und mit dem Landkreis neue Grundlagen zu verhandeln.

Die Vereine wären auch von einer Schließung in den Sommermonaten nicht betroffen und könnten das Bad weiter nutzen.

 

Herr Stadtrat Horlamus bekräftigt, dass die Schließung durchaus angedacht war. Dies ginge aus einer Mail von Herrn Rapp hervor. Eine Erhöhung der Eintrittspreise bringt kaum Nutzen und wird von ihm nicht getragen.

 

Herr Stadtrat Grand ist ebenfalls der Auffassung, dass eine Schließung nie vorgesehen war. Es hätten aber nicht nur Gespräche mit dem Landratsamt geführt werden sollen, sondern auch mit eventuell betroffenen Vereinen. Da die Eintrittspreise seit 2006 nicht mehr erhöht wurden, ist eine Erhöhung angebracht. Auch eine Schließung in den Sommermonaten kann sich Herr Stadtrat Grand vorstellen, aber eine Reduzierung der Öffnungszeiten rechnet sich nicht.

 

Herr Stadtrat Mayer erklärt, dass mit dem Haushalt die Verwaltung beauftragt wurde, die Kosten des Hallenbads zu überprüfen und nun Vorschläge unterbreitet hat über die jetzt abgestimmt werden sollte. Die Verantwortung für die Umsetzung dieses Auftrags kann aber nicht die Verwaltung übernehmen, sondern die Politik. Die erste Erkenntnis ist, dass eine Schließung einzelner Tage keine Kostenersparnis bringt. Wenn die Vereine durch eine Schließung der Sommermonate nicht beeinträchtigt sind und damit der Kostenanteil auf 20 % gesenkt werden kann, ist es eine Überlegung wert.

Die Eintrittspreissteigerung von 50 % ist angemessen, da es versäumt wurde, diese seit elf Jahren nicht angepasst zu haben.

Über die Maßnahmen hätte erst nichtöffentlich gesprochen werden sollen.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke unterstützt eine Eintrittspreiserhöhung, da die Kosten jetzt die Allgemeinheit durch Steuern zahlt und so der eigentliche Nutzer mehr Anteil am Defizit trägt.

 

Der Vorsitzende zählt auf, dass die Stadt Lauf zwei weitere Schulbäder und ein Freibad ohne Zuschüsse finanziell trägt und durch die Kreisumlage anteilig auch die Hallenbäder in Altdorf, künftig auch Röthenbach sowie die Therme in Hersbruck.

 

Herr Stadtrat Ittner spricht sich dafür aus, die Eintrittspreise nicht zu erhöhen und auch die Öffnungszeiten auch wie bisher zu belassen. Die Stadt hat immer wieder in das Bad investiert und er hält einen Ausschluss der Öffentlichkeit für einen Hinweis auf eine Fehlinvestition.

 

Der Vorsitzende gibt den Hinweis, dass die Kürzung im Haushalt 2017 nicht enthalten ist.

 

Herr Stadtrat Ochs fast zusammen, dass es nie um eine Nutzung der Vereine ging und möchte wissen, ob die Schließung in den Sommermonaten das Kostenverhältnis nennenswert senkt.

 

Frau Wamser versichert, dass nur eine Sommerschließung keine nennenswerte Kostensenkung ergibt.

 


Beschluss:

 

Es ergehen folgende Empfehlungsbeschlüsse:

 

a) Erhöhung der Eintrittspreise

Seitens der Stadt Lauf a.d.Peg. besteht Einverständnis mit einer Erhöhung der Eintrittspreise um 50 % ab dem Schuljahr 2017/18.

 

Abstimmung:                                                   Ja: 12                    Nein: 3

 

b) Reduzierung der Öffnungszeiten

Die Stadt Lauf a.d.Peg. stimmt einer Reduzierung der Öffnungszeiten des Hallenbades für den Bereich des Öffentlichkeitsschwimmens zu. Dementsprechend wird das Bad nur noch an drei Tagen über das Schulschwimmen hinaus der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Trainingszeiten der Vereine sind an diesen Öffnungstagen anzupassen.

 

Abstimmung:                                                   Ja: 0                       Nein: 15

 

c) Schließung des Hallenbades in den Sommermonaten

Zusätzlich zu den Punkten a) und b) wird das Bad in den Sommermonaten für die Öffentlichkeit geschlossen.

 

Abstimmung:                                                   Ja: 0                       Nein: 15

 

d) Kostenbeteiligung der Stadt Lauf a.d.Peg.

Die sich aus der Erhöhung der Eintrittspreise ergebenden Änderungen wirken sich auf den zu tragenden Kostenanteil der Stadt Lauf a.d.Pegn. nur insoweit aus, als sie voll zugunsten der Stadt Lauf a.d. Peg. angerechnet werden. Der Verteilungsschlüssel von 70 (schulischer Anteil) zu 30 (Öffentlichkeitsanteil inkl. Vereine) ändert sich dadurch nicht.

 

Eine Abänderung des Beschlusses der Stadt Lauf a.d. Peg. vom 30.11.1978 ist nicht veranlasst; er wird daher vollinhaltlich bestätigt und gilt unverändert weiter.