Sitzung: 28.03.2017 BUS/005/2017
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Herr Stadtrat Schmidt spricht sich zwar für den Beschlussvorschlag aus, er ist aber dennoch der Meinung, man müsse sich grundsätzlich über die Bebaubarkeit von Flächen in Weigenhofen Gedanken machen.
Herr Stadtrat Horlamus möchte wissen, ob man die Nachbarn zu diesem Bauvorhaben befragt habe. Eventuell würden diese dieses Bauvorhaben mittragen. Er schließt sich der Meinung von Herrn Stadtrat Schmidt an.
Frau Nürnberger antwortet, dass hier der Flächennutzungsplan entgegensteht und man sich hier im Landschaftsschutzgebiet befände.
Herr Stadtrat Dr. Tiedtke schlägt vor, in einer der nächsten Sitzungen die bebaubaren freien Flächen in Weigenhofen näher zu betrachten.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 175 der Gemarkung
Weigenhofen, Höllweg, da die Ziele des Landschaftsschutzgebietes
„Südlicher Jura mit Moritzberg“ und
der Flächennutzungsplan entgegenstehen, das Grundstück im Außenbereich liegt,
das Wohnhaus nicht privilegiert ist und die Erschließung nicht gesichert ist.