Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2016 unter dem Tagesordnungspunkt Ö 9 über eine Anfrage zur Errichtung von acht Einfamilienhäusern im Ortsteil Beerbach beraten. Der Antrag wurde in der Sitzung einstimmig abgelehnt.

 

Der Antragsteller hat sich nun beschwert, dass die Verwaltung die Anfrage dem Ausschuss zur Behandlung vorgelegt hat, obwohl er dies ausdrücklich nicht gewünscht hatte und dies ihm auch schriftlich zugesagt wurde.

 

Die Vorlage des Antrags im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses beruht wohl auf einem Missverständnis zwischen Verwaltung und Antragsteller.

 

Von dem Antragsteller wurde zuerst die Errichtung von einem Einfamilienhaus angefragt. Die Bebauung konnte von der Verwaltung nicht in Aussicht gestellt werden, da es sich bei dem Baugrundstück um Außenbereich handelt und der Flächennutzungsplan entgegensteht. Diese Anfrage wurde auf Wunsch des Antragstellers dem Ausschuss nicht vorgelegt.

 

Im Nachgang zu dieser Anfrage wurde dann der Bebauungsvorschlag mit acht Wohngebäuden auf mehreren Grundstücken am östlichen Ortsrand von Beerbach der Verwaltung vorgelegt. Dieser wurde dann aufgrund der Tatsache, dass es sich um Außenbereichsvorhaben handelt, gemäß der Geschäftsordnung der Stadt Lauf im Ausschuss behandelt.

 

Der Antragsteller hat um eine öffentliche Klarstellung gebeten.

 

Dies dient dem  Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis.