Sitzung: 14.03.2017 BUS/004/2017
Beschluss:
Der
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am
15.11.2016 unter dem Tagesordnungspunkt Ö 9 über eine Anfrage zur Errichtung
von acht Einfamilienhäusern im Ortsteil Beerbach beraten. Der Antrag wurde in
der Sitzung einstimmig abgelehnt.
Der
Antragsteller hat sich nun beschwert, dass die Verwaltung die Anfrage dem
Ausschuss zur Behandlung vorgelegt hat, obwohl er dies ausdrücklich nicht
gewünscht hatte und dies ihm auch schriftlich zugesagt wurde.
Die
Vorlage des Antrags im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses beruht
wohl auf einem Missverständnis zwischen Verwaltung und Antragsteller.
Von
dem Antragsteller wurde zuerst die Errichtung von einem Einfamilienhaus
angefragt. Die Bebauung konnte von der Verwaltung nicht in Aussicht gestellt
werden, da es sich bei dem Baugrundstück um Außenbereich handelt und der
Flächennutzungsplan entgegensteht. Diese Anfrage wurde auf Wunsch des
Antragstellers dem Ausschuss nicht vorgelegt.
Im
Nachgang zu dieser Anfrage wurde dann der Bebauungsvorschlag mit acht
Wohngebäuden auf mehreren Grundstücken am östlichen Ortsrand von Beerbach der
Verwaltung vorgelegt. Dieser wurde dann aufgrund der Tatsache, dass es sich um
Außenbereichsvorhaben handelt, gemäß der Geschäftsordnung der Stadt Lauf im
Ausschuss behandelt.
Der
Antragsteller hat um eine öffentliche Klarstellung gebeten.
Dies
dient dem Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis.