Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 1659/13 Gemarkung Lauf , Pirckheimerstr. 27 und den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr.11 Tektur Nr. 1

 

- Carport außerhalb der für Garagen- und Stellplätze festgesetzten Flächen,

- Carport außerhalb des Baufensters,

- kein Abstand zur Straßenbegrenzungslinie statt Abstand von 5,0 m,

 

da durch die Maßnahme eine Zufahrt mit 12 m entsteht (Wegfall öffentlicher Stellplätze).