Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 1661/8 der Gemarkung Lauf, Peter-Henlein-Str. 12, sowie zur Ausnahme und zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Südlich der Erbsenbodenstraße“

 

- Carport ausnahmsweise außerhalb der Baugrenze.

- Stauraum 1 m statt 3 m.

 

An der Straßenbegrenzungslinie darf kein Tor errichtet werden.