Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Auffüllen von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Aushubmaterial auf den Grundstücken FlNr. 1115, 1116, 1117 und 1118/2 der Gemarkung Weigenhofen nach § 35 Abs. 1 Satz 4 BauGB mit der Maßgabe, dass das Aushubmaterial zeitnah eingebaut wird. Eine gewerbliche Nutzung im Außenbereich, vor allem eine Zwischenlagerung von Aushub oder Baumaterialien ist nicht zulässig. Die Baugenehmigung ist auf einen Zeitraum von höchstens 5 Jahre zu befristen.
Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet
„Südlicher Jura mit Moritzberg und Umgebung“ ist die Maßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.