Sitzung: 14.03.2017 BUS/004/2017
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum
Auffüllen von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Aushubmaterial auf den
Grundstücken FlNr. 1115, 1116, 1117 und 1118/2 der Gemarkung Weigenhofen nach §
35 Abs. 1 Satz 4 BauGB mit der Maßgabe, dass das Aushubmaterial zeitnah
eingebaut wird. Eine gewerbliche Nutzung im Außenbereich, vor allem eine
Zwischenlagerung von Aushub oder Baumaterialien ist nicht zulässig. Die
Baugenehmigung ist auf einen Zeitraum von höchstens 5 Jahre zu befristen.
Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet „Südlicher Jura mit
Moritzberg und Umgebung“ ist die Maßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde
abzustimmen.