Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den sich in der Kaiserburg befindlichen Kaisersaal – vorbehaltlich nach der Zustimmung durch den Freistaat Bayern als Eigentümer – als weiteres externes Trauzimmer außerhalb der Rathause zu widmen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den sich in der Kaiserburg befindlichen Kaisersaal – vorbehaltlich nach der Zustimmung durch den Freistaat Bayern als Eigentümer – als weiteres externes Trauzimmer außerhalb der Rathause zu widmen.