Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zu einer gewerblichen Nutzung oder Kleingartennutzung auf den Grundstücken Fl.Nr. 527/7 und im östlichen Bereich der Fl.Nr. 527/2 Tfl., Nähe Ostendstraße, nicht in Aussicht, da sich die Grundstücke im Außenbereich befinden, eine weitere bauliche Entwicklung nicht gewünscht wird und die Grundstücke aufgrund der vorhandenen Lärmimmissionen der Bahn für eine Erholungsfunktion nicht geeignet sind.

 

Im westlichen Bereich der Fl.Nr. 527/2 Tfl. kann auf eine Länge von ca. 30 m die Errichtung von Garagen in Aussicht gestellt werden, wenn diese profilgleich zu den Garagen auf Fl.Nr. 529/19 errichtet werden.

 

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 527/7 kann die Errichtung von offenen Stellplätzen für den SK Heuchling in Aussicht gestellt werden, da nach § 35 Abs. 2 BauGB öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.